Welcher technische, bauliche und sonstige Aufwand betrieben werden muss, um einen „Lückenschluss“ von U- und S-Bahnlinien am Bahnhof Bad Homburg zu erreichen, lässt sich bestens an den kritischen Streckenabschnitten beurteilen. Zu diesen gehört zweifellos ....
das Nadelöhr unterhalb der S-Bahn-Brücke der Frankfurter-Landstraße
Hier zunächst der geplante eingleisige und teils unterirdische Streckenverlauf ab alter U-Bahn-Endhaltestelle Gonzenheim.
das Nadelöhr unterhalb der S-Bahn-Brücke der Frankfurter-Landstraße
in einem 1-gleisigen U-Bahntunnel ist seitlich ein 75cm
breiter "Sicherheitsraum" geplant, der für die Selbstrettung von
Fahrgästen dienen soll. Darüber solllen sich die Fahrgäste einer vollbesetzten U-Bahn im Brandfall selbst bis ins Freie retten. Ist das DIN-gerecht?
Die Breite von Rettungswegen in einspurigen U-Bahntunneln wird durch verschiedene Normen und Richtlinien geregelt, um die Sicherheit der Fahrgäste im Notfall zu gewährleisten. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
1. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO):
Diese Verordnung legt fest, dass Fluchtwege in Eisenbahntunneln eine Mindestbreite von 1,20 Metern und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,25 Metern aufweisen müssen. Einbauten dürfen in Einzelfällen eine Tiefe von höchstens 0,30 Metern und eine Breite von maximal 2,0 Metern haben, sofern die verfügbare Breite des Fluchtwegs die Mindestbreite nicht unterschreitet.
Wikipedia
2. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":
Diese Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge. Sie legt fest, dass die Mindestbreite eines Fluchtwegs 90 cm beträgt, wenn ihn maximal fünf Personen nutzen. Bei einer höheren Personenzahl muss die Breite entsprechend größer sein.
BAuA
3. DIN 14090 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken":
Diese Norm regelt die Anforderungen an Flächen, die für die Feuerwehr vorgesehen sind, einschließlich der Breite von Zufahrten und Bewegungsflächen. Für Rettungswege in Tunneln wird eine Breite von mindestens 3,0 Metern für Zufahrten empfohlen.
Verwaltungsvorschriften im Internet
Rückblick:
In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2019 simulierenin Hessen400 Einsatzkräfte eine Rettungsaktion in einem ICE-Tunnel.
„Ein ICE-Zug verunglückt in einem Tunnel auf der ICE-Schnellfahrstrecke zwischen Niedernhausen und Idstein. Das ist die Ausgangslage“, berichtet Landrat Frank Kilian.
Und weiter: "Dieses Szenario ist der Anlass für eine Großübung in der Nacht von Samstag, den 26. Oktober, auf Sonntag, 27. Oktober 2019.
"Etwa 400 Einsatzkräfte – auch aus umliegenden Landkreisen und Städten – und „Schauspieler“, die die Verletzten darstellen, sind bei der Übung im Einsatz."
Zwischen Niedernhausen und Idsteinblieb ein ICE-Schnellzug in einem Eisenbahn-Tunnel liegen. Es müssen schnellstmöglich Menschenleben gerettet werden, so dass sich alsbald vor dem Tunnel-Ausgang viele Rettungswagen ansammeln. Reihenweise spurten Rettungssanitäter mit Bahren in der Hand entlang des ca. 2,40m breiten Rettungsweges in den Tunnel hinein - und kehren wenige Minuten später mit auf Bahren liegenden Verletzten wieder zurück. Die Übung dauert mehrere Stunden bis in die späte Nacht hinein.
Das inszenierte Zug-Unglück verlief ohne Feuer- und Rauchentwicklung. Womöglich wäre sonsteine Rettung von Passagieren aus einem brennenden Tunnel stark erschwert bis unmöglich gewesen.
Viele können sich noch an die beiden tragischen Tunnel-Infernosim schweizer Sankt Gotthard-Tunnel im Jahr 2001 und ein Jahr zuvor im Tunnel der Gletscher-Bahn im Ski-Ort Kaprun erinnern. Beide Unglücke forderten viele Menschenleben und bleiben unvergessen.
Link zu "Wiesbadener
Kurier":
Übung: ICE-Unfall im Bahntunnel
Sankt Gottard-Tunnel - Rückblick in das Jahr
2001:
Der Focus berichtet- Vollbrand
im Tunnel
"Am 24. Oktober 2001,
morgens um 9.39 Uhr, streift ein belgischer Lastwagen einen Kilometer
nach der Tunneleinfahrt bei Airolo in Richtung Norden die Tunnelwand und
wird mit Tempo 40 auf die Gegenfahrbahn katapultiert. Der Fahrer eines
entgegenkommenden italienischen Sattelschleppers kann zwar noch bremsen
und ausweichen, aber es kommt zur Streifkollision. Beim Aufprall wird ein
Tank beschädigt, Diesel fließt aus, und ein Kurzschluss in einem
Elektrokabel entzündet das Diesel-Luft-Gemisch. Explosionsartig entsteht
ein Vollbrand. Der belgische LKW, dessen Fahrer nicht überlebt, hat
Hunderte von Autoreifen geladen. Giftiger Rauch entsteht. Die Temperatur
im Tunnel steigt auf 1200 Grad,an eine
Rettungsaktion ist nicht zu denken."
Link zu "Spiegel":
Inferno im Tunnel
Kaprun -Rückblick
in das Jahr 2000:
"Bei einem Brand in einem im Tunnel
befindlichen Zug der Gletscherbahn Kaprun 2 starben am 11. November 2000 155
Menschen. Es war die größte Katastrophe, die sich in Österreich seit dem
Zweiten Weltkrieg ereignet hat.In dem brennenden, bergauf
fahrenden Zug kamen 150 der 162 Passagiere durch Rauchgasvergiftung zu Tode.
Etwa 20 Meter nach Abfahrt der Gletscherbahn
aus der Talstation gegen 9 Uhr morgens wurde laut Augenzeugenberichten
schon Rauch entdeckt, weil im talseitigen Führerstand ein Brand entstanden war.
Nach 1.132 Metern Fahrtblieb der Zug auf Grund eines
Lecks in der Bremshydraulik im Tunnel stehen. Die Entstehung und
Entwicklung des Brandes ließ sich nur schlecht rekonstruieren, da derFührerstand bis auf das
Metallskelett vollständig ausbrannte. Zur Unfalluntersuchung wurde
der zu Tal fahrende unbeschädigte der beiden Wagen herangezogen."
Im
brennenden Tunnel starben damals viele Menschen an
Rauchvergiftung und Hitze bis 1.200 Grad C. Eine Rettung aus dem toxischen
Tunnel-Rauch war nicht möglich. Zudem fehlte ein zweiter Fluchtweg, der eigentlich
bei jedem normalen Wohngebäude höher 8m zwingend vorgeschrieben ist.
Link zu "Spiegel":
Zehnter Jahrestag Kaprun
Auf
Grund dieser schlimmen Ereignisse, sollte es heute nicht mehr möglich sein,
Tunnelanlagen für Eisen- u. Straßenbahnen ohne einen DIN-gerechten zweiten Fluchtweg
zur Selbstrettung der Passagiere zu genehmigen.
Nachfolgend
soll versucht werden, die einschlägigen Brandschutz-Vorschriften zum Neubau von
Tunnelanlagen für Eisen- u. Straßenbahnen zu recherchieren und das Ergebnis auf
das konkrete Neubau-Projekt "Verlängerung der U-Bahnlinie U2 von
Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg" zu übertragen.
Für den Bau und den Betrieb von Straßenbahnen in
Tunnelanlagen sind folgende Verordnungen anzuwenden:
BOStrab - Verordnung über den Bau
und Betrieb der Straßenbahnen
TRStrab Brandschutz - Technische Regeln von
Straßenbahnen – Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen
die BOStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen wurde überarbeitet und ist im Dezember 2016 neu in Kraft getreten.
Unverändert blieben allerdings die darin
enthaltenen BOStrab Tunnelbaurichtlinien. Sie sind in der Fassung von 1991
weiterhin gültig.
Hinsichtlich des Brandschutzes werden keine
konkreten Anforderungen an verwendete Baustoffe und Bauteile gestellt.
Jedoch werden die allgemeinen
Anforderungen hervorgehoben.
Die Möglichkeit zur Selbst- oder
Fremdrettung muss bestehen:
Die
BOStrab wurde im Wortlaut dahingehend angepasst, dass hinsichtlich der
Schutzziele „... "...die Möglichkeit zur Selbst- oder Fremdrettung
von Personen sowie zur Brandbekämpfung...“ bestehen muss(vgl. §3
Abs. 1 Nr. 3 BOStrab).
Generell ist eine Selbstrettung von Personen
ist nur dann möglich, wenn ..
a) bei einem Feuer im Tunnel die Straßenbahn
eine Haltestelle erreicht,
b) ein Fluchtweg im Tunnel zur Verfügung
steht,
c) ein Sicherheitsraum auf der Strecke zur Verfügung
steht.
Und genau hier ist die Breite eines DIN-gerechten
Fluchtweges wichtig.
Wird in Bau-Plänen z.B. die Angabe gemacht,
es stünde ein sogenannter "SICHERHEITSRAUM" seitlich des
Gleises zur Verfügung (gesetzliche Mindestbreite 0,70m), dann ist dieser "SICHERHEITSRAUM"
ausschließlich nur für Arbeiter eines Bautrupps vorgesehen, die z.B.
Reparaturen am Gleis vornehmen. Damit soll gewährleistet sein, dass sich
Arbeiter eines Bautrupps an den Rand des Tunnels stellen zu können, um eine U-Bahn
vorbeifahren zu lassen.
Dieser "Sicherheitsraum"
von z.B. 0,75m Breite kann jedoch nicht als offizieller Fluchtweg für
Passagiere einer U-Bahn gelten. Allgemein sind im Baurecht zur Selbstrettung
von Personen u.a. folgende Fluchtwegsbreiten festgelegt:
1,20m
breit für 200 Personen
2,40m
breit für 400 Personen.
Angenommen, eine
vollbesetzte U-Bahn mit ca. 200-400 Fahrgästen bleibt im unterirdischen 300m
langen Tunnel liegen und kann NICHT wie gewünscht die nächste Haltestelle erreichen.
Es bricht an den Elektromotoren ein Schwelbrand aus - und die Atemluft in der
liegen-gebliebenen U-Bahn wird schnell hochgiftig. Ein Kamineffekt, der im
zugigen Tunnel entstehen würde, könnte sehr schnell ein Feuer auslösen.
So entstanden beim
Unglück in Kaprun im Jahr 2000 Temperaturen von bis 1.200 Grad C.
In den Plänen zur
planfestgestellten "Vorzugs-Variante" ist ein schmaler "SICHERHEITSRAUM"
von nur 0,75m Breite seitlich des Gleises ausgewiesen. Dieser hat nicht die
notwendige Breite eines DIN-gerechten FLUCHTWEGES, um eine Selbstrettung der
Fahrgäste ermöglichen zu können.
Doch jetzt bricht
in der rauchenden U-Bahn Panik aus. Alle wollen raus und über den engen
"SICHERHEITSRAUM" flüchten. Ausgerechnet jetzt versperrt ein
Rollstuhlfahrer, der auch von Panik ergriffen ist, mit seinem 0,64m breiten
Rollstuhl auch noch den 0,75m schmalen Weg. Die letzte Hoffnung für alle anderen
400 Passagiere, doch noch ins Freie zu gelangen ist dahin.
Was würde man nachher sagen? Was wäre das
für eine Planung einer neuen Tunnelanlage? (Ann. die Red.)
Mögliche
Szenarien (ohne Fluchtweg) durch Fremdrettung der Feuerwehr
Bricht ein Brand in einem Tunnel aus und
fehlt ein DIN-gerechter Fluchtweg,
haben Passagiere keine Möglichkeit sich selbst aus einer liegen-gebliebenen
U-Bahn zu retten. Deshalb dürfen auf Tunnelstrecken ohne DIN-gerechten
Fluchtweg nur U-Bahnen verkehren, bei denen sichergestellt ist, dass im
U-Bahn-Wagen kein Feuer möglich ist.
Für solche Strecken fordert die DIN EN 45545
einen erhöhten Fahrzeug-Brandschutz (HL-3), da Fahrgäste bis zur Rettung durch
die Feuerwehr in der U-Bahn sicher sein müssen.
(vgl.
§33 Abs. 12 BOStrab).
(Abb. 1: Übersicht der Anforderungen
wesentlicher Maßnahmen zur Schutzzielerfüllung.)
Homepageveröffentlichung unbefristet
genehmigt für www.brandwerk.expert. DVV Media 2018
Der Gesetzgeber der TRStrab Brandschutz
belässt es bei Gesetzgebung von 1991 und geht in einem solchen Fall davon aus, dass
ein solches Szenario - brennende U-Bahn bleibt im Tunnel liegen und
Passagiere können sich wegen fehlenden DIN-gerechten Fluchtwegs nicht
selbst retten -, nur einmal in zehn Jahren auf 1,11 Milliarden Zug-km
vorkommt.
vgl. Ziff. 5.2.2 TRStrab Brandschutz.
Von daher wäre vorab ein
ingenieurmäßiger Nachweis zur Prüfung vernachlässigbar. Durch die
hochgerechnete Prognose - 1 * Inferno im U-Bahntunnel alle 10 Jahre -,
wäre das Unglück in der Häufigkeit wohl vergleichbar, mit den Ereignissen in
Tschernobyl, Fukushima, Sankt Gottard, Kaprun.
Bilanziert man den möglichen Gesamtschaden,
wäre es somit aus Sicht des Gesetzgebers rechnerisch vertretbarer, als
zusätzlich einen Aufwand zu betreiben, einen DIN-gerechten Fluchtweg zur
Selbsrettung von Passagieren zu schaffen. (Ann. die Red.)
Die
baurechtliche Frage wäre also dringend vor Genehmigung zu klären:
Ist ein 0,75m
breiter "Sicherheitsraum", der eigentlich nur für Arbeiter eines
Bautrupps vorgesehen ist, gleichzeitig auch ein DIN-gerechter Fluchtweg zur
Selbstrettung für eine vollbesetzte U-Bahn mit z.B. 200 bis 400 Passagieren?
Sollten
aber die Genehmigungsbehörden davon ausgehen, dass ein 0,75m breiter "Sicherheitsraum"
die Qualität eines DIN-gerechten Fluchtwegs erfüllt, müsste nun abschließend
geprüft werden, ob sich die Breite des "Sicherheitsraumes" von 0,75m unter
das Mindestmaß von 0,70m verringert, wenn der Tunnel einen scharfen Bogen
beschreibt und ein langer starrer U-Bahnwagen in den
"Sicherheitsraum" hineinragt ?
(hierzu nachfolgend Auszüge aus der Diplomarbeit)
Thema:
Untersuchungen und Definition von Anforderungen zur Lichtraum-Berechnung von Schienenbahnen
Technische Universität Dresden - Fakultät für Verkehrswissenschaften „F.List“ Institut für Verkehrsanlagen.
Professur für Gestaltung von Bahnanlagen
Betreuer:
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Fengler, TU Dresden, Dipl.Ing. Jens Stehle, TU Dresden
Praxisbetreuer:
Dr.-Ing. Veit Appelt, EIBS GmbH, Dipl.Ing. Andreas Neukirch, DVB AG
Problemstellung:
"Die Sicherheit im Bahnverkehr verlangt eine kollisionsfreie Fahrt in allen zulässigen Betriebszuständen. Um dies zu gewährleisten, ist ein entsprechender, zu jedem Gleis gehörender Raum von festen und beweglichen Gegenständen freizuhalten. Dieser als „lichter Raum“ bezeichnete Bereich wird in Abhängigkeit der horizontalen und vertikalen Fahrzeugbewegungen (Lichtraumbedarf der Fahrzeuge) bemessen und durch die Lichtraumumgrenzungslinie umschlossen. Insbesondere im Personennahverkehr gewinnt die präzise Abstimmung des freizuhaltenden Raumes auf das tatsächliche Bewegungsverhalten der Fahrzeuge immer größere Bedeutung. Vor allem Verkehrsbetriebe versprechen sich dadurch die Möglichkeit, breitere Fahrzeuge mit höherer Beförderungskapazität und damit erhöhter Wirtschaftlichkeit ohne größere Umbaumaßnahmen im Bestandsnetz einzusetzen."
Lichtraumberechnung bei Straßenbahnen
Verfahrensweise:
Die gesetzliche Grundlage der Lichtraumberechnung bei Straßenbahnen bildet die BOStrab in der Fassung vom 11.12.1987. Im Gegensatz zum Regelwerk der Eisenbahn (EBO) beschränkt sich die BOStrab auf wesentliche Grundsatzforderungen. Zur Lichtraumumgrenzung bzw. Fahrzeugbegrenzung heißt es in §18(2) bzw. §34(1) allgemein:
Die Umgrenzung des lichten Raumes sowie die lichtraumtechnisch maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass es in keinem zulässigen Betriebszustand zu gefährdenden Berührungen zwischen Fahrzeugen und Gegenständen sowie zwischen Fahrzeugen auf benachbarten Gleisen kommen kann.
Präzisere Angaben zur Lichtraumberechnung enthält die BOStrab-Lichtraum-Richtlinie.
Nach dieser Richtlinie ergeben sich die Maße der Lichtraumum-Begrenzungslinie aus den vorhandenen Fahrzeugabmessungen, den horizontalen und vertikalen Fahrzeugbewegungen und gegebenenfalls einem Sicherheitsabstand.
Die Größe des Sicherheitsabstandes ist von der Genauigkeit der Berechnung bzw. der Genauigkeit der Eingangsparameter abhängig. Wenn bei der Berechnung der Fahrzeugbewegungen alle Eingangsparameter mit ihren tatsächlichen Werten berücksichtigt werden, kann auf einen Sicherheitsabstand verzichtet werden.
Thesen
zur Diplomarbeit
"Die
Abstimmung der freizuhaltenden lichten Räume auf das tatsächliche
Bewegungsverhalten der Fahrzeuge ist durch statische Verfahren nicht möglich.ƒ
Die
Definition einer Bezugslinie nach kinematischer Verfahrensweise erlaubt ein
unabhängiges Agieren der Fachbereiche Fahrzeug- und Baudienst (Fahrwegplanung,
Fahrweginstandhaltung, Bauausführung)ƒ
Gegenüber der
statischen Verfahrensweise sind kinematische Verfahren zur Lichtraumberechnung
durcheinen erheblich höheren Berechnungsaufwand gekennzeichnet.ƒ
Die
bestehenden Richtlinien enthalten nur für Gleisbögen und Geraden explizite
Lösungsansätze zur Ermittlung der Lichtraumumgrenzungslinie. Für Übergangsbögen
und Bereiche von Achshauptpunkten ist die Berechnung der freizuhaltenden Räume
ohne den Einsatz entsprechender Rechentechnik wirtschaftlich nicht sinnvoll. ƒ
Existierende
Softwarelösungen sind nicht in der Lage, die freizuhaltenden Räume nach
kinematischen Verfahren zu berechnen."
"In Gleisbögen ist zusätzlich die Ausladung zu
berücksichtigen. Sie beschreibt das Maß, um welche Fahrzeugteile die
horizontalen Abmessungen der Bezugslinie auf Grund der aufgeführten Einflüsse
überschreiten dürfen. Die Ausladung berücksichtigt demnach den gegenüber
geraden Gleisabschnitten erhöhten Lichtraumbedarf der Fahrzeuge in Gleisbögen.
Die Größe der Ausladung ist vom Bogenradius und von der Spurweite des Gleises
abhängig und ist im Regelwerk verbindlich festgeschrieben."
Link
zu "Fluchtwege u. Rettungswege":
Was
ist der Unterschied?
Vergleichen wir also das zuvor Beschriebene
mit dem aktuellen Bad Homburger Vorhaben, die U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum
Bahnhof Bad Homburg zu verlängern.
Die Länge der Neubau-Strecke beträgt ca. 1,600
Baukilometer, wobei ab Gonzenheim ca. 600m unterirdisch in einer neuen
U-Bahnstation sowie einer einspurigen, engen Tunnelröhre verlaufen sollen.
Um auf das um ca. 6m höhere Niveau der
S-Bahntrasse zu gelangen, ist geplant, die S-Bahnbrücke Frankfurter-Landstraße in
einem ansteigenden unterirdischen Tunnel und im scharfen Bogen zu unterqueren,
um von minus xxx Höhenmetern anschließend auf ca. plus 6 Höhenmetern
anzusteigen.
Diese Streckenführung ging als "Vorzugs-Variante"
aus 14 ähnlichen Behörden-Varianten hervor (Definition Variante: "Abart
des Gleichen"). Vermutlich, da bei dieser Streckenführung wohl am
wenigsten Widerstände der Anlieger zu erwarten waren.
Durch das vorgegebene Ziel, die U-Bahn in
Gonzenheim mit dem Bahnhof Bad Homburgzu
verbinden, hatte man wohl den Blick für andere Alternativen und bessere
Lösungen verloren.
Ein Bürgerentscheid vom Oktober 2018
legitimierte diese Streckenführung, da keine Alternative zur Auswahl stand.
Bad
Homburg 2019
Verlängerung der U-BahnlinieU2
von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg - mittels Neubau
einer ca. 600m langeneinspurigen
Tunnelröhre.
Überprüfung des DIN-gerechten Fluchtwegs zur Selbstrettung von
U-Bahn-Fahrgästen
Illustration zur Situation im Tunnel an der
Frankfurter-Landstraße
Unterquerung der S-Bahnbrücke mit scharfen
Linksbogen, Tunnelbreite limitiert
Ab
Baukilometer 0,490 unterquert der enge einspurige U-Bahn-Tunnel
unterirdisch die S-Bahnbrücke in einem ansteigenden, scharfen Bogen. Seitlich
des Gleises ist ein 0,75m breiter "SICHERHEITSRAUM" ausgewiesen. Es
wäre zu prüfen, ob dieser tatsächlich als DIN-gerechter Fluchtweg für die
Selbstrettung von Fahrgästen gelten kann, sollte eine U-Bahn im unterirdischen Tunnel
liegen bleiben. Das nächste Nottreppenhaus ist bei Baukilometer 0,545. Die
nächste U-Bahn-Haltestelle ist die neue unterirdische Station Gonzenheim bei
Baukilometer 0,250. Es liegen also ca. 295m einspurige Tunnelröhre ohne Ausgang
ins Freie vor.
Es sollte deshalb geprüft
werden, ob ...
a)
der sogenannte "Sicherheitsraum" per Definition ein DIN-gerechter
Fluchtweg ist ?
b)
der nur 0,75m breite sogenannte "Sicherheitsraum" eine
Selbstrettung von 200-400 Fahrgästen DIN-gerecht gewährleisten kann ?
c)
die Mindestbreite des seitlichen "Lichtraumbedarfes" für den
"Sicherheitsraum" von 0,70m im Bogenbereich des Tunnels, in der
Praxis auf Grund der Ausladung der U-Bahn-Wagons unterschritten wird ?
d)
inwieweit Rollstuhlfahrer sich auf diesem 0,75m schmalen
"Sicherheitsraum" selbst retten können ?
e)
wie hoch die technischen Brandschutz-Anforderungen an die Ausstattung
der U-Bahn-Wagons sein muss (HL1-HL3), um die Fahrgäste bei liegen-gebliebener
U-Bahn im Tunnel bis zum Eintreffen der Feuerwehr vor Feuer und Rauch zu
schützen ?
Drei
alternative Lösungen, die womöglich wesentlich einfacher und günstiger umzusetzen
sind - und das mit einem größeren Gesamtnutzen.
1.
S-Bahn-Station Gonzenheim-Haberweg.
2.
U2 von Gonzenheim zur Innenstadt und Untertor (mit Potential zum weiteren
Ausbau)
3.
Seilbahn von Gonzenheim zur Innenstadt, Dornholzhausen, Taunus.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Breite von 1,20 Metern für Rettungswege in Tunneln nicht immer ausreichend ist. Bei einer Übung im Berliner S-Bahn-Tunnel des Flughafens BER mit 300 Personen stellte sich heraus, dass die Rettungswege "zu eng" waren, was zu gesundheitlichen Problemen bei einigen Teilnehmern führte.
WikiReal
Daher ist es wichtig, bei der Planung von Rettungswegen in U-Bahntunneln nicht nur die Mindestanforderungen der Normen zu berücksichtigen, sondern auch praktische Erfahrungen und spezifische Bedingungen vor Ort einzubeziehen, um die Sicherheit der Fahrgäste im Notfall zu gewährleisten.